Gesetzliche Regelungen für Energy Drinks in Deutschland

Klebrig, süß und wachmachend: jeder kennt Energy Drinks. Doch wie viel Koffein dürfen die Getränke in Deutschland haben? Gibt es Unterschiede zwischen deutschen Regeln und anderen Ländern? Ab welchem Alter dürfen die koffeinhaltigen Getränke verkauft werden? Und kann der Konsum von diesen Getränken auch gesundheitliche Schädigungen hervorrufen? Diese Fragen werden wir im Folgenden behandeln.

Wie viel Koffein dürfen Energy Drinks in Deutschland enthalten?

Für den Koffeingehalt der wachmachenden Drinks in Deutschland gelten klare Gesetze. So dürfen in einem Liter Energy Drink maximal 320 Milligramm Koffein enthalten sein. Diese verbindlichen Höchstmengen sind als Gesetze in der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränke- und Teeverordnung (kurz: FrSaftErfrischGetrTeeV), Absatz 3, § 5 Besondere Anforderungen an Herstellung und Inverkehrbringen, Anlage 8 nachzuschlagen. In Deutschland ist zudem eine maximale Menge von 400 Milligramm Taurin pro Liter Getränk gesetzlich geregelt.

Deutsche Regelungen vs. Rest der Welt – Gibt es Unterschiede?

In Europa gibt es für Energy Getränke keine spezifischen gesetzlichen Reglungen, jedoch Referenzen, die sich über die Jahre hinweg durch die Regelungen und Erfahrungswerte in den verschiedenen Ländern entwickelt haben. So hat das Nachbarland Österreich ebenfalls einen Grenzwert von 320 Milligramm Koffein und 400 Milliliter Taurin auf einem Liter Energy Drink, was in dem österreichischen Lebensmittelbuch geregelt ist.

Während in Deutschland die Abgabe der koffeinhaltigen Getränke an Minderjährige erlaubt ist, ist in Großbritannien, Lettland und Litauen der Verkauf der Drinks an Jugendliche unter 18 Jahren verboten.

Europaweit ist jedoch eine Etikettierung der wachmachenden Getränke mit dem Hinweis „erhöhter Koffeingehalt. Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen“ gesetzlich geregelt. Zudem ist festgelegt, dass der Koffeingehalt bei Energy Drinks in Milligramm pro 100ml auf jedem Getränk angegeben ist. Dies gilt auch für die Abgabe der Getränke in Gaststätten, die diese Angaben als Aushänge, auf der Speise- und Getränkekarte oder ähnlichem nachweisen müssen.

In den USA und in Großbritannien zum Beispiel sind keine Warnhinweise oder Kennzeichnungen von Energy Getränken vorgeschrieben. In Kanada müssen Energy Dosen, ähnlich wie in Europa, gekennzeichnet sein. Hinzu kommen Hinweise auf einen maximalen Konsum von 500 Milliliter am Tag und das Abraten von Mischen mit Alkohol. In Kanada dürfen Energy Getränke erst seit dem Jahr 2004 überhaupt verkauft werden.

Auch in Frankreich, Dänemark und Norwegen war der Verkauf der koffeinhaltigen Drinks zeitweise verboten.

Ab wie viel Jahren darf man Energy Drinks kaufen?

In Deutschland gibt es keine Gesetze, die die Abgabe von Energy Drinks an bestimmte Altersvorgaben koppeln. Somit kann jeder, der Softgetränke kaufen kann, auch die energiereichen Getränke kaufen.

Die Händler haben jedoch Hausrecht und keine Abgabepflicht. Somit können sie selbst bestimmen, an wen sie die Getränke mit welcher Altersbegrenzung verkaufen. Viele Händler verkaufen somit erst die koffeinreichen Getränke ab einem Mindestalter von 16 Jahren.

Können Energy Drinks die Gesundheit gefährden?

Jein, die Menge des Energy Getränkes ist entscheidend. Die Europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat folgende Grenzwerte für einen unbedenklichen Konsum von koffeinreichen Getränken ermittelt: Für einen Erwachsenen mit guter Gesundheit stellen bis zu 200 Milligramm Koffein (das sind ungefähr 2,5 Dosen Energy Drink) in einem kurzen Zeitraum kein Problem dar. Über den Tag sollten Erwachsene nicht mehr als 400 mg Koffein (das sind 5 Dosen Energy Drink) zu sich nehmen. Bei Schwangeren liegt der Grenzwert bei einer Koffeinmenge von 200 Milligramm am gesamten Tag. In einer Dose Energy Drink sind in der Regel ungefähr 80 Milligramm Koffein enthalten. Kinder- und Jugendliche sind jedoch eine große Zielgruppe von den koffeinhaltigen Getränken, so nehmen 70% aller Kinder und Jugendlichen diese zu sich.

Die Verbraucherzentrale warnt vor einer Gefährdung der Gesundheit durch Energy Drinks und fordert deswegen ein Verkaufsverbot für Minderjährige. Diese befinden sich noch im Wachstum, sodass Energy Getränke langfristige gesundheitliche Schäden verursachen können.

Bei einem Konsum der Getränke über den aufgeführten Grenzwerten sind viele gesundheitliche Gefahren durch das Koffein möglich. Als Beispiele zu nennen sind Nervosität, Herzrasen und Herz-Rhythmusstörungen, Wahrnehmungsstörungen, Übelkeit, Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen, Bluthochdruck, Schweißausbrüche bis hin zum Kreislaufkollaps.

Zudem beinhalten die wachmachenden Drinks Zucker. Bereits eine Dose des koffeinhaltigen Getränkes kann 35 Gramm Zucker enthalten, das sind 12 Stücke Würfelzucker. Die negativen Folgen eines hohen Zuckerkonsums sind allseits bekannt – unter anderem Übergewicht, Karies bis hin zum Suchtverhalten.

Vorsicht ist auch bei der Mischung der Energy Getränke mit Alkohol geboten. Durch das Koffein wird der Alkohol nicht richtig wahrgenommen, man fühlt sich fit und wach, obwohl man betrunken und erschöpft ist. Dies führt zu Fehleinschätzungen der eigenen Leistungsfähigkeit.

Fazit

Bei einem Konsum von Energy Getränken unterhalb der aufgeführten Grenzwerte sind keine gesundheitlichen Folgen zu befürchten. Die koffeinhaltigen Getränke werden jedoch bezüglich ihrer gesundheitlichen Schädigungen massiv unterschätzt, gerade von Kindern und Jugendlichen.

Quellen

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/koffein-die-dosis-machts-1649340

http://www.gesetze-im-internet.de/frsaftv_2004/­­BJNR101600004.html#­BJNR101600004BJNG000300310

https://www.bmel.de/DE/themen/­verbraucherschutz/­lebensmittelsicherheit/spezielle-lebensmittel/regelungen-lebensmittelgruppen.html#E

https://www.verbraucherzentrale.de/­wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/energy-drinks-gesundheitsrisiko-fuer-vieltrinker-11212

https://praxistipps.focus.de/ab-wann-darf-man-red-bull-kaufen-und-trinken-einfach-erklaert_133067

https://www.lebensmittelbuch.at/­lebensmittelbuch/b-26-erfrischungsgetraenke/3-energie-getraenke-energy-drinks.html

https://www.energydrinkseurope.org/­de/normen/eu-und-selbstregulierung/

https://de.wikipedia.org/wiki/Red_Bull